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§ Allgemeine Kursbedingungen

§1 Teilnahme und Gesundheit

Jedes Kind kann an den Ballschulkursen teilnehmen, sofern keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Mit der Anmeldung bestätigst Du, dass Dein Kind zu Beginn des Kurses frei von ansteckenden Krankheiten und körperlich belastbar ist. Im Zweifelsfall sprich bitte mit Deinem Kinderarzt. Kursrelevante körperliche und/oder gesundheitliche Einschränkungen müssen der Kursleitung mitgeteilt werden.


Achtung: Über die allgemeinen gesundheitlichen Kursbedingungen hinaus gelten die jeweils aktuellen Corona-spezifischen Verordnungen und Bestimmungen.

§2 Anmeldung

Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande, der zur Zahlung der Kursgebühren verpflichtet. Mit der Anmeldung Deines Kindes erkennst Du automatisch die Kursbedingungen und -zeiten an. Kurzfristige Änderungen der Kurszeiten und Kursleiter sowie des Kursortes bleiben vorbehalten und berechtigen zum Rücktritt vom Vertrag – teilkonsumierte Kurse werden in diesem Fall aliquot rückerstattet. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist der Kursanbieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits gezahlte Kursgebühr wird dann vollständig erstattet.

§3 Zahlung Kursgebühren und Fristen

Die Höhe der Kursgebühr ist den jeweiligen Kursbeschreibungen zu entnehmen. Die volle Kursgebühr sollte spätestens zum Tag des Kursbeginn eingegangen sein – Union Ballschule Schwarzatal, BIC: RLNWATWWASP IBAN: AT12 3219 5000 0210 5732. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang kann der Kursplatz an einen anderen Teilnehmer vergeben werden. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.

§4 Rücktritt

Ein Rücktritt von der Kursteilnahme ist durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von 7 Tagen vor Kursbeginn möglich. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen wird die gesamte Kursgebühr berechnet, sofern es keine anderslautende, individuelle Vereinbarung gibt. Die Abmeldung erfolgt schriftlich. Der Abmeldende erhält eine schriftliche Abmeldebestätigung.

§5 Ausfall

Fallen Stunden des Kursangebotes aus, werden Ersatztermine angeboten. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr oder auf Schadenersatz. Nicht wahrgenommene Termine von Kursteilnehmern werden nicht rückerstattet und können nicht nachgeholt werden. Ausnahme: Bei krankheitsbedingter Kursunterbrechung (mehr als die Hälfte des gesamten Kurses an aufeinander folgenden Wochen) wird die Hälfte der versäumten Termine für den nächsten Kurs gutgeschrieben. Die Krankheit ist durch ein ärztliches Attest zu bescheinigen. Kursgebühren werden nicht zurückerstattet, sofern es keine anderslautende, individuelle Vereinbarung gibt.


Achtung: Corona-bedingte Kurs-Ausfälle bzw. Pausen infolge verschärfter, behördlicher Maßnahmen (Verordnungen) werden aliquot rückerstattet.

§6 Haftung

Der Kursanbieter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Kursleitung entstehen. Der Kursanbieter haftet nicht für Schäden und Verletzungen, die der Kursteilnehmer verursacht bzw. erleidet, die vor und nach dem Kurs entstehen, sowie im Weiteren nicht für Verletzungen, Unfälle und Schäden an anderen Kursteilnehmern und Einrichtungsgegenständen der Sportstätte. Ist Dein Kind ein Vereinsmitglied, so ist es während der Sportausübung in unseren Kursen im Zuge der Sport-Kollektiv-Versicherung unfallversichert (Bedingungen siehe Kapitel A im Anhang Sport-Kollektiv-Versicherung).


In den Zeiten vor und nach dem Kurs haften ausschließlich Eltern für Ihre Kinder. Ferner haftet der Kursanbieter nicht für Diebstähle. Die Kursteilnahme und Benutzung der Sportstätte erfolgen für Kursteilnehmer, Eltern und Begleitpersonen auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht der Kursleitung beginnt mit der Übergabe des Kindes durch die Eltern bzw. Begleitperson an die Kursleiter zu Beginn der Kursstunde und endet nach dem Kurs und Übergabe des Kindes vom Kursleiter an die Eltern bzw. Begleitperson in den Garderoben. Vor und nach dem Unterricht besteht für den Kursanbieter keine Aufsichtspflicht für die Kursteilnehmer. Eltern bzw. Begleitpersonen von Kleinkindern, die noch nicht selbständig die Toiletten aufsuchen können, müssen während der Kurse anwesend sein. Andernfalls müssen Eltern bzw. Begleitpersonen während der Kurse telefonisch erreichbar bleiben und im Bedarfsfall (z.B. Verletzung) kurzfristig am Kursort erscheinen können.

§7 Hausordnung

Die Hausordnung der jeweiligen Sportstätte ist zu beachten. Die Sportstätte nur in Anwesenheit der Kursleitung betreten werden (sofern es sich um keine öffentlich zugängige Sportstätte handelt). Bei Zuwiderhandlungen kann der Kursteilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die Erstattung der Kursgebühr.